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BAULÄRM

Baustellen gehören zu den besonders lästigen Lärmquellen, denn hier werden die i. d. R. lauten Baumaschinen im Freien - und häufig in unmittelbarer Nähe zu Wohnungen - eingesetzt.
 

Für die Messung und Beurteilung des Lärms von Baumaschinen auf Baustellen ist in Deutschland die bereits seit 1970 geltende Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm heranzuziehen. Vollkommen vermeiden lässt sich Lärm durch Baustellen i. d. R. nicht. Allerdings lässt sich Baulärm häufig z. B. durch lärmarme Baumaschinen, eine günstige Aufstellung der Maschinen und durch Abschirmmaßnahmen für die Anwohner spürbar verringern. Auch durch eine vorsorgende Planung kann der Baulärm oft vermindert werden. Hierzu können z. B. bereits im Vorfeld schalltechnische Baulärm-Prognosen erstellt werden, um Schwachstellen frühzeitig zu erkennen und zu bekämpfen. Durch stichprobenhafte oder dauerhafte schalltechnische Messungen des Baulärms während der Bauphasen kann die Einhaltung der Immissionsrichtwerte an der benachbarten Bebauung überprüft und dokumentiert werden.

 

Unsere Leistungen (Auszug):

  • Schalltechnische Gutachten / Untersuchungen nach AVV Baulärm

  • Schallmessungen von Emissionen und Immissionen der Baumaschinen

  • Rechnerische Prognosen sämtlicher schalltechnisch relevanter Schallemissionen der Baustelle in Anlehnung an AVV Baulärm (Schallausbreitungsrechnung nach DIN ISO 9613-2)

  • Ermittlung und Beurteilung der Schallimmissionen im Bereich angrenzender schutzbedürftiger Nutzungen

  • Ermittlung von möglichen organisatorischen und baulichen Schallminderungsmaßnahmen

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