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GEWERBELÄRM

Als Gewerbelärm wird Lärm aus industriellen und gewerblichen "Anlagen" bezeichnet, wobei der Anlagenbegriff hier sehr weit gefasst wird: Er reicht von industriellen Großanlagen bis zum kleinen Ein-Mann-Handwerksbetrieb.

 

Daher wird bei vielen Vorhaben, die mit einer gewerblichen Nutzung in Zusammenhang stehen, von der Genehmigungsbehörde ein Lärmgutachten gefordert. Dies gilt nicht nur für Gründungen und Neubauten, sondern auch für Erweiterungen bestehender Betriebe oder Nutzungsänderungen.

 

Beurteilt wird die gewerbliche Geräuschsituation in Deutschland nach der TA Lärm. Je nach Aufgabenstellung sind hierzu Schallmessungen oder Schallimmissionsprognosen der Betriebsgeräusche gemäß TA Lärm notwendig.

 

Unsere Leistungen (Auszug):

  • Schalltechnische Gutachten zu Genehmigungsanträgen (Neubau, Erweiterung oder Nutzungsänderung) nach TA Lärm

  • Schallmessungen von Emissionen und Immissionen bei bestehenden Anlagen

  • Detaillierte Prognose sämtlicher schalltechnisch relevanter Schallemissionen des Gewerbebetriebs inkl. Nebeneinrichtungen, Kunden- und Lieferverkehr etc. mit akustischen 3D-Modellen

  • Berechnung und Beurteilung der Schallimmissionen im Bereich angrenzender schutzbedürftiger Nutzungen nach TA Lärm durch Schallausbreitungsberechnung nach DIN ISO 9613-2

  • Ermittlung / Berücksichtigung evtl. vorhandener Vorbelastungen

  • Ermittlung von möglichen Schallminderungsmaßnahmen

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