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EMISSIONS-KONTINGENTIERUNG

Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen für Industrie- und Gewerbegebiete ist sicherzustellen, dass die zu erwartenden Lärmemissionen nicht zu Überschreitungen der Immissionsrichtwerte bei den benachbarten schutzbedürftigen Nutzungen führen.

 

In der Praxis bedeutsam ist dabei die Möglichkeit, die Baugebiete nach der Art zulässiger Nutzungen zu gliedern. Hierzu können Nutzungseinschränkungen in Form von sog. (Lärm-)Emissionskontingenten nach der 2006 erschienenen DIN 45691 "Geräuschkontingentierung" festgesetzt werden. Die Emissionkontingentierung ist als eine Fortentwicklung und Normierung der in der Vergangenheit häufig für diese Zwecke genutzten FSP (flächenbezogene Schallleistungspegel) bzw. IFSP (immissionswirksame FSP) anzusehen.

 

Der Planungsvorgang zur Vermeidung von Lärmkonflikten besteht im Wesentlichen aus der Zusammenfassung vereinbarer und der Trennung unvereinbarer Nutzungen. Dies erfolgt durch Ausweisung und Festsetzung von Bauflächen / Baugebieten mit jeweils zugehörigen Emissionskontingenten. Es werden keine konkreten Anlagen und Betriebe geplant, sondern Flächen mit zulässigen Nutzungsmöglichkeiten.

 

Unsere Leistungen (Auszug):

  • Schalltechnische Untersuchungen und Gutachten im Rahmen der Planung von neuen Gewerbe- und Industriegebieten

  • Unterstützung von in der kommunalen Bauleitplanung

  • Geräuschkontingentierung von Gewerbegebieten nach DIN 45691

  • Erarbeitung von Lärmminderungskonzepten zur Festsetzung im B-Plan inkl. Textlicher Festsetzungen

  • Unterstützung bei der planungsrechtlichen Umsetzung

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