LÄRM AM ARBEITSPLATZ
Lärm am Arbeitsplatz wirkt sich negativ auf Gesundheit und Wohlbefinden der Beschäftigten aus, erzeugt Stress und mindert das Konzentrationsvermögen und die Leistungsfähigkeit der Beschäftigten. Hohe Lärmbelastungen können zudem bleibende Gehörschäden verursachen.
Daher wurden in Deutschland inzwischen verschiedene Vorschriften zum Lärmschutz an Arbeitsplätzen erlassen. Die wichtigsten sind die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV). Für die genauen Anforderungen, Zielvorgaben und Vorgehensweisen zur Ermittlung des Lärms sind zudem u. a. die Technischen Regeln zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (TRLV Lärm) sowie die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) zu beachten.
Die ArbStättV schreibt vor, dass der Schalldruckpegel in Arbeitsstätten so niedrig zu halten ist, wie es nach Art des Betriebes möglich ist. Die Anwendung der ArbStättV wurde auf den Bereich unterhalb eines Lärm-Expositionspegels von 80 dB(A) begrenzt. Die 2018 veröffentlichte ASR A3.7 konkretisiert im Rahmen des Anwendungsbereichs die Anforderungen der ArbStättV. Für sehr laute und somit potenziell gesundheitsgefährdende Arbeitsplätze ist die umfangreiche LärmVibrationsArbSchV in Verbindung mit den TRLV Lärm heranzuziehen. Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass die Anforderungen der Verordnung erfüllt sind.
Wir unterstützen Sie in allen Fragen der Messung, Beurteilung und Minderung von Lärm am Arbeitsplatz. Wir führen Lärmmessungen an Arbeitsplätzen durch, erstellen Lärmkataster, erarbeiten Vorschläge für Lärm-Minderungsmaßnahmen und erstellen die entsprechenden Gutachten.