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SPORTLÄRM UND FREIZEITLÄRM

Sport- und Freizeitanlagen sind häufig mit starken Geräuschentwicklungen verbunden.

 

Typische Beispiele sind im Freizeitbereich Open-Air-Veranstaltungen, Rummelplätze, Vergnügungsparks, Bolzplätze, Skateanlagen uvm. Zu den Sportanlagen zählen z. B. Fußball- und Tennisplätze. 

 

Die Abgrenzung von Sportanlagen zu Freizeitanlagen ist manchmal nicht ganz einfach, hat jedoch Auswirkung auf die Beurteilung der Geräuschsituation: Der Lärm von Sportanlagen wird bundesweit nach der 18.BImSchV (Sportanlagenlärmschutzverordnung) gemessen oder berechnet. Freizeitlärm hingegen wird nach Runderlassen und Richtlinien ermittelt und beurteilt, die sich je nach Bundesland unterscheiden.

 

Bei Veranstaltungen ist neben dem Schutz der Nachbarschaft auch der Schutz der Besucher vor Hörschädigungen ein Thema. Hierzu führen wir Messungen nach DIN 15905-5 durch. Zur Überprüfung, ob Durchsagen im Falle eines Notfalls vom Publikum verstanden werden können, eignen sich außerdem Messungen der Sprachverständlichkeit (STI-PA Messungen).

 

Unsere Leistungen (Auszug):

  • Lärmgutachten für Sportlärm und Freizeitlärm

  • Schalltechnische Messungen von Emissionen und Immissionen bei bestehenden Sportanlagen und Freizeitanlagen

  • Rechnergestützte Lärmprognosen der durch die Nutzung der Sport- bzw. Freizeitstätte hervorgerufenen Schallemissionen und Immissionen

  • Schalltechnische Begleitung von Veranstaltungen (Sicherstellen der Einhaltung der Immissionsrichtwerte)

  • Beurteilung der Sport- bzw. Freizeitgeräuschsituation nach den jeweils geltenden Gesetzen, Richtlinien und Normen

  • Lärmmessungen bei Veranstaltungen nach DIN 15905-5

  • Schalltechnische Messungen der Sprachverständlichkeit (STI-PA)

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