SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNGEN
LÄRMGUTACHTEN
im Rahmen von Plan- und Genehmigungsverfahren
LÄRMPROGNOSEN
LÄRMMESSUNG /
SCHALLMESSUNG
BERATUNG UND SCHULUNG
UNSERE
LEISTUNGEN
Wir erstellen Lärmgutachten, führen schalltechnische Messungen durch, erstellen Schallimmissionsprognosen und beraten Sie bei allen Fragen zu Lärm- und Schallimmissionsschutz.
Kompetent.
Zuverlässig.
Termingetreu.
Deutschlandweit.
BAULEITPLANUNG
Schalltechnische Untersuchungen diverser Lärmarten bei Plan- und Genehmigungs-verfahren z. B. nach DIN 18005
VERKEHRSLÄRM
Schalltechnische Untersuchungen des Straßen- und Schienenverkehrlärms
(16. BImSchV, RLS-90/RLS-19, Schall 03)
KONTINGENTIERUNG
Emissions-/Geräuschkontingentierung im Rahmen von Planverfahren für Industrie- und Gewerbegebiete nach DIN 45691
SPORT- UND FREIZEITLÄRM
Gutachten nach der 18. BImSchV (Sportanlagenlärmschutzverordnung)
und länderspezifischen Regelwerken zum Freizeitlärm
RAUMAKUSTIK
Messung, Bewertung, Planung und Ertüchtigung der Raumakustik z. B. für Büros, Kitas, Schulen etc. nach DIN 18041, DIN EN ISO 3382 etc.
ÜBER UNS
Wir sind ein in Pulheim (NRW) ansässiges Ingenieurbüro, das sich auf die Durchführung schalltechnischer Untersuchungen und die Erstellung entsprechender Sachverständigengutachten spezialisiert hat. Zu unseren zufriedenen Kunden gehören z. B. Bauunternehmer, Architekten und Planungsbüros, Gewerbetreibende, Veranstalter, Städte und Gemeinden sowie Schulen und Kindertagesstätten.
Der Gesetzgeber misst dem Lärmschutz inzwischen eine hohe Bedeutung bei. Daher werden u. a. im Rahmen von Plan- und Genehmigungsverfahren regelmäßig Lärmgutachten von den Behörden gefordert, um mögliche Lärmkonflikte bereits im Vorfeld erkennen, beurteilen und bei Bedarf vermeiden oder mindern zu können. Zahlreiche Gesetze, Verordnungen, Normen und Richtlinien sind bei der Prognose, Messung und Beurteilung der vielfältigen Geräuschquellen zu beachten. Je nach Lärmart und Aufgabenstellung erfolgt die Ermittlung und Beurteilung der Geräusche entweder durch schalltechnische Messungen mit geeichten Schallpegelmessgeräten oder mittels Prognosen durch softwaregestützte Schallausbreitungsberechnungen mithilfe von 3D-Modellen. Die Ergebnisse können z. B. in farbigen Lärmkarten für das jeweilige Plangebiet dargestellt werden.
Wir erstellen für Sie die von der Behörde geforderten Lärmgutachten und beraten Sie mit unserer Erfahrung aus zahlreichen Projekten dabei, wie Sie Ihr Vorhaben planungssicher und im Einklang mit den immissionsschutzrechtlichen Bestimmungen realisieren können. Städte und Gemeinden unterstützen wir u. a. bereits bei der Aufstellung von Bebauungsplänen, sei es durch Ermittlung und Beurteilung der auf das Plangebiet einwirkenden oder der von ihm ausgehenden Geräusche (z. B. durch Geräuschkontingentierung neuer Gewerbegebiete).
Die fachliche Qualität unserer Gutachten ermöglicht den Behörden im Genehmigungsverfahren eine zügige Beurteilung der Geräuschsituation. Dabei ist uns die größtmögliche Berücksichtigung der Vorstellungen und Vorgaben unserer Kunden im Rahmen der immissionsschutzrechtlichen Bestimmungen wichtig. Wir sind stolz, Ihnen unsere Leistungen häufig auch bei sehr zeitkritischen Vorhaben anbieten zu können. Dabei sind wir deutschlandweit für Sie tätig.
STOFFERS AKUSTIK Ingenieurbüro
Am Angelsdorn 26A
50259 Pulheim
MAIL info@stoffers-akustik.de
TEL 0 22 38 - 540 84 65
Sie erreichen uns telefonisch von Montag bis Freitag zwischen
09:30 und 18:00 Uhr.
Sie haben eine Frage zu unseren Leistungen oder hätten gerne ein unverbindliches Angebot? Nutzen Sie einfach das nachfolgende Formular oder rufen Sie uns an. Wir nehmen uns gerne Zeit für Sie.